Schnelle Terminvergabe:
Keine langen Wartezeiten, da keine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich ist.

Individuelle Anforderungen – individueller Rahmen
Da jede Beratung und jedes Angebot unterschiedliche Anforderungen und Zielsetzungen haben, gestaltet sich auch der finanzielle Rahmen individuell.
Meine Angebote erfolgen ohne Heilversprechen und stellen keine Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen dar. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Selbstzahlerbasis.
Was das für Sie bedeutet
Die Inanspruchnahme meiner Leistungen ist freiwillig und erfolgt auf Grundlage Ihrer persönlichen Entscheidung. Die entstehenden Kosten tragen Sie selbst; eine Erstattung durch Krankenkassen ist nicht vorgesehen.
Meine Arbeit versteht sich als Beratung, Begleitung und Lerncoaching – nicht als medizinische oder therapeutische Behandlung im Sinne des Heilmittelkatalogs.
Ziel meiner Angebote ist es, Kinder und Jugendliche mit ihren Familien sowie Erwachsene in ihrer aktuellen Situation zu unterstützen, Ressourcen zu stärken und alltagstaugliche Strategien zu vermitteln. Förderung, Orientierung und persönliche Entwicklung stehen dabei im Vordergrund – nicht die Behandlung von Erkrankungen.
Gerne informiere ich Sie in einem persönlichen Gespräch transparent über Inhalte, Umfang und Rahmen des gewünschten Angebots in den Bereichen Lerntherapie, Beratung oder Lerncoaching. Bitte kontaktieren Sie mich direkt, damit wir Ihr Anliegen besprechen und ein passendes Angebot vereinbaren können.
Ihre Vorteile als Selbstzahler
Häufige Fragen (FAQ)
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Nein, die Kosten für meine Angebote werden nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen. Es handelt sich um eine Selbstzahlerleistung, die Sie direkt begleichen.
Wie hoch sind die Kosten?
Der finanzielle Rahmen richtet sich nach Art, Umfang und Dauer des jeweiligen Angebots. Gerne informiere ich Sie transparent im persönlichen Gespräch oder bei der Kontaktaufnahme über die konkreten Konditionen.
Brauche ich eine ärztliche Verordnung oder ein Rezept?
Nein. Da keine Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgt, benötigen Sie weder Rezept noch Verordnung. Sie können direkt mit mir Kontakt aufnehmen.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Dank der Selbstzahlerregelung gibt es keine langen Wartezeiten. Termine können meist zeitnah vereinbart werden.
Was ist, wenn sich die Situation meines Kindes verändert?
Sie entscheiden jederzeit, wie oft und wie lange Sie die Förderung in Anspruch nehmen möchten. Flexible Anpassungen sind jederzeit möglich.