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Finanzierung einer Lerntherapie

Gemeinsam passende Lösungen finden

Bei Legasthenie oder Dyskalkulie können die Kosten für eine Lerntherapie unter bestimmten Voraussetzungen über das Jugendamt übernommen werden.

Für die Kostenübernahme sind dabei einige Schritte notwendig:

Medizinisches Gutachten
Ein Kinder- und Jugendpsychiater untersucht das Kind, führt Tests durch und erstellt ein Gutachten.

Schulbescheinigung
Die Schule bestätigt, dass eine Problematik vorliegt, die nicht allein durch schulische Hilfe gelöst werden kann.

Einreichung beim Jugendamt

Das medizinische Gutachten und die Schulbescheinigung werden beim örtlichen Jugendamt eingereicht. Dort wird im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII geprüft, ob die Kosten für die Lerntherapie übernommen werden.

Kostenübernahme durch das Jugendamt

Wurde eine Legasthenie oder Dyskalkulie festgestellt, kann das zuständige Jugendamt unter bestimmten Bedingungen die Kosten für eine Lerntherapie übernehmen.

Der Weg dorthin umfasst in der Regel mehrere Schritte:

Fachärztliche Diagnostik
Ein Kinder- und Jugendpsychiater oder eine entsprechend qualifizierte Fachstelle führt eine umfassende Diagnostik durch und erstellt eine fachliche Stellungnahme.

Rückmeldung der Schule
Die Schule beschreibt die bestehende Problematik und bestätigt, dass der Förderbedarf im schulischen Rahmen allein nicht ausreichend aufgefangen werden kann.

Antrag beim Jugendamt
Mit diesen Unterlagen wird beim zuständigen Jugendamt ein Antrag gestellt. Im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sind.

Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

Die Eingliederungshilfe ist Teil der Kinder- und Jugendhilfe und soll Kinder und Jugendliche unterstützen, deren seelische Gesundheit durch eine Teilleistungsstörung beeinträchtigt oder bedroht ist.

Dazu zählen unter anderem:

  • Lerntherapie bei Legasthenie oder Dyskalkulie
  • Schulbegleitung oder Integrationshilfe
  • In besonderen Fällen auch weiterführende Maßnahmen

Ziel ist es, Kinder in ihrer Entwicklung zu stärken und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am schulischen und sozialen Leben zu ermöglichen.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Förderung über das Jobcenter oder die zuständige Kommune beantragt werden.

Selbstzahlerbasis

Eine Finanzierung durch die Eltern ist selbstverständlich ebenfalls möglich.

Mir ist bewusst, dass der organisatorische Weg manchmal herausfordernd wirken kann. Gerne begleite ich Sie bei Fragen zum Ablauf und unterstütze Sie dabei, die nächsten Schritte gut informiert und sicher zu gehen.

Für eine persönliche Beratung stehe ich Ihnen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Häufige Fragen (FAQ)