Fachärztliche Diagnostik
Ein Kinder- und Jugendpsychiater oder eine entsprechend qualifizierte Fachstelle führt eine umfassende Diagnostik durch und erstellt eine fachliche Stellungnahme.

Finanzierung einer Lerntherapie
Gemeinsam passende Lösungen finden
Bei Legasthenie oder Dyskalkulie können die Kosten für eine Lerntherapie unter bestimmten Voraussetzungen über das Jugendamt übernommen werden.
Für die Kostenübernahme sind dabei einige Schritte notwendig:
Medizinisches Gutachten
Ein Kinder- und Jugendpsychiater untersucht das Kind, führt Tests durch und erstellt ein Gutachten.
Schulbescheinigung
Die Schule bestätigt, dass eine Problematik vorliegt, die nicht allein durch schulische Hilfe gelöst werden kann.
Einreichung beim Jugendamt
Das medizinische Gutachten und die Schulbescheinigung werden beim örtlichen Jugendamt eingereicht. Dort wird im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII geprüft, ob die Kosten für die Lerntherapie übernommen werden.
Kostenübernahme durch das Jugendamt
Wurde eine Legasthenie oder Dyskalkulie festgestellt, kann das zuständige Jugendamt unter bestimmten Bedingungen die Kosten für eine Lerntherapie übernehmen.
Der Weg dorthin umfasst in der Regel mehrere Schritte:
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
Die Eingliederungshilfe ist Teil der Kinder- und Jugendhilfe und soll Kinder und Jugendliche unterstützen, deren seelische Gesundheit durch eine Teilleistungsstörung beeinträchtigt oder bedroht ist.
Dazu zählen unter anderem:
- Lerntherapie bei Legasthenie oder Dyskalkulie
- Schulbegleitung oder Integrationshilfe
- In besonderen Fällen auch weiterführende Maßnahmen
Ziel ist es, Kinder in ihrer Entwicklung zu stärken und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am schulischen und sozialen Leben zu ermöglichen.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Förderung über das Jobcenter oder die zuständige Kommune beantragt werden.
Selbstzahlerbasis
Eine Finanzierung durch die Eltern ist selbstverständlich ebenfalls möglich.
Mir ist bewusst, dass der organisatorische Weg manchmal herausfordernd wirken kann. Gerne begleite ich Sie bei Fragen zum Ablauf und unterstütze Sie dabei, die nächsten Schritte gut informiert und sicher zu gehen.
Für eine persönliche Beratung stehe ich Ihnen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Häufige Fragen (FAQ)
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Nein, die Kosten für meine Angebote werden nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen. Es handelt sich um eine Selbstzahlerleistung, die Sie direkt begleichen.
Wie hoch sind die Kosten?
Der finanzielle Rahmen richtet sich nach Art, Umfang und Dauer des jeweiligen Angebots. Gerne informiere ich Sie transparent im persönlichen Gespräch oder bei der Kontaktaufnahme über die konkreten Konditionen.
Brauche ich eine ärztliche Verordnung oder ein Rezept?
Nein. Da keine Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgt, benötigen Sie weder Rezept noch Verordnung. Sie können direkt mit mir Kontakt aufnehmen.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Ein erster Beratungstermin ist meist zeitnah möglich. In diesem Gespräch können wir gemeinsam klären, wie ich Ihr Kind oder Sie am besten unterstützen kann.
Für die Lerntherapieplätze kann es eine Warteliste geben. Gerne informiere ich Sie über die aktuelle Situation und mögliche Starttermine.Was ist, wenn sich die Situation meines Kindes verändert?
Sie entscheiden jederzeit, wie oft und wie lange Sie die Förderung in Anspruch nehmen möchten. Flexible Anpassungen sind jederzeit möglich.