
Finanzierung einer Lerntherapie
Gemeinsam passende Lösungen finden
Bei Legasthenie oder Dyskalkulie können die Kosten für eine Lerntherapie unter bestimmten Voraussetzungen über das Jugendamt übernommen werden.
Für die Kostenübernahme sind dabei einige Schritte notwendig:
Medizinisches Gutachten
Ein Kinder- und Jugendpsychiater untersucht das Kind, führt Tests durch und erstellt ein Gutachten.
Schulbescheinigung
Die Schule bestätigt, dass eine Problematik vorliegt, die nicht allein durch schulische Hilfe gelöst werden kann.
Einreichung beim Jugendamt
Das medizinische Gutachten und die Schulbescheinigung werden beim örtlichen Jugendamt eingereicht. Dort wird im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII geprüft, ob die Kosten für die Lerntherapie übernommen werden.
Eingliederungshilfe für Lerntherapie
Die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII ist Teil des Jugendhilferechts und umfasst verschiedene Leistungen:
– Legasthenie- oder Dyskalkulietherapien
– Schulhelfer / Integrationshelfer / Schulbegleiter
– Stationäre Maßnahmen (z. B. Heimunterbringung)
Wenn ein Kind eine diagnostizierte Teilleistungsstörung hat und seine seelische Gesundheit dadurch bedroht ist, kann das Jugendamt die Kosten für die Lerntherapie übernehmen.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Lerntherapie kann über das Jobcenter oder die Gemeinde finanziert werden.
Selbstzahler
Eine Finanzierung durch die Eltern ist ebenfalls möglich.
Für mehr Informationen und individuelle Beratung stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.